sabato 12 maggio 2012

La giustizia del diritto romano ha dichiarato croce sul summit nelle Alpi a santuari cattolici

La giustizia del diritto romano ha dichiarato croce sul summit nelle Alpi a santuari cattolici
http://www.frei-denken.ch:  Der Bergführer, der in den Freiburger Voralpen drei Gipfelkreuze zerstört hat, ist am Mittwoch von einem Gericht in Bulle zu einer Busse von 90 Tagessätzen à 10 Franken bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Er hat laut Gericht die Glaubens- und Religionsfreiheit verletzt. Der Bergführer will seine Taten nicht wiederholen. Sowohl bei der Anhörung als auch nach dem Urteil sagte er, dass er sein Ziel erreicht habe. Dieses habe darin bestanden, eine Debatte über diese Frage auszulösen. Er bedaure die Sache nicht und wende sich nun anderen Sachen zu. Sein Verteidiger will das Urteil weiterziehen.
http://www.suedostschweiz.ch/boulevard/bergfuehrer-zerstoert-gipfelkreuze
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/339052.geldstrafe-fuer-den-gipfelkreuz-zerstoerer.html
Entschied der Richter im stockkaltholischen Kanton Fribourg, dass ein Gipfelkreuz ein Kultplatz sei und das Besteigen des Gipfels als kultische Handlung gelten soll?
Mit diesem Urteil sollte man sich nicht zufrieden geben. Die FVS hat die Sachbeschädigung verurteilt, die Verletzung der Religionsfreiheit aber stets bestritten. In diesem Punkt würde sie den Verurteilten auch beim Weiterzug unterstützen.

Sachbeschädigung vom Gericht nicht beurteilt
Zwei der Kläger, die Pfarrei Broc und die Société de jeunesse d’Estavannens waren als Klägerinnen ausgeschieden. Mit Pro Natura, die offenbar Eigentümerin eines der Kreuze gewesen ist, habe sich der Beklagte auf eine aussgerichtliche Entschädigung von etwas über CHF 1000 geeinigt.

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